
Die in Deutschland am weit verbreitetsten Tachographentypen.
Der digitale Tachograph ist seit 1. Mai 2006 durch die EU-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 vorgeschrieben und ist die Weiterentwicklung des analogen Fahrtenschreibers (Tachoscheiben).
digitales Kontrollgerät, digitaler Fahrtenschreiber, EG-Kontrollgerät
Alle Fahrzeuge die bisher mit einem analogen Kontrollgerät nach (EWG) Nr. 3821/85 auszurüsten waren und ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 3,5 t sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen, müssen mit einem EG-Kontrollgerät (digitalen Tachographen) ausgerüstet zu sein.
Diese Regelung gilt auch für PKWs mit Anhängekupplung, die zur gewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.
Der Tachograph speichert alle Ereignisse, die der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht entsprechen, in einem versiegelten Speichermodul (Massenspeicher) und auf einer personengebundenen Fahrerkarte.
Darunter fallen
Der Zeitraum für die Speicherung beträgt 365 Tage, ab dem 366. Tag wird der erste Tag der Aufzeichnung überschrieben (Ringspeicher).
Vor der ersten Nutzung des Tachographen durch ein Unternehmen muss dieses mit der Unternehmenskarte identifiziert werden. Diese Anmeldung erfolgt automatisch beim Stecken der Karte und endet mit einer manuellen Bestätigung.
Der Massenspeicher des digitalen Tachographen muss alle 90 Tage mit einem Downloadkey oder via automatischem Auslesevorgang (Remote Download) ausgelesen werden.
Wie auch bei der Fahrerkarte müssen diese Daten 2 Jahre lang archiviert sowie lückenlos nachgewiesen werden können.
Der digitale Tachograph muss alle 2 Jahre von einer lizenzierten LKW-Werkstatt einer vollständigen Funktionsprüfung und einer Kalibrierung unterzogen werden. Diese Daten werden ebenfalls im Massenspeicher des Gerätes gespeichert.