Unternehmenskarte


Quelle: KBA

Eine Unternehmenskarte dient zur Identifizierung und Zuweisung eines digitalen Tachographen mit/zu einer Firma.

Bevor das Fahrzeug die erste Fahrt für dieses Unternehmen unternimmt, muss eine Anmeldung mit der Unternehmenskarte am digitalen Kontrollgerät erfolgen.

Die Unternehmskarte wird weiterhin benötigt, wenn der Massenspeicher des Tachographen alle 90 Tage mit Hilfe eines Downloadkeys (direkt am Tachographen) oder via Fernauslesen (Remote Download) ausgelesen werden muss.

Dieser Vorgang dient der Authentifizierung (Berechtigungsabfrage), um ein unbefugtes Herunterladen der Massenspeicherdaten durch Dritte zu vermeiden.

Auf der Karte sind die folgenden Daten gespeichert

  • Karteninhaberkennung
  • Name des Unternehmens
  • gültig ab/bis
  • Name der ausstellenden Behörde
  • Kartennummer
  • Anschrift des Unternehmens

über dem Datenchip

  • ausstellender Mitgliedsstaat
  • Kartenkennung
  • Anschrift des Unternehmens

Die Karte beinhaltet die Identifikationsdaten und Daten zu den bestimmten Vorgängen, die auf dem Chip gespeichert werden.

Identifikationsdaten

  • Kartennummer
  • Ausstellungsland, -behörde, -datum
  • Gültigkeitsdauer
  • Unternehmensnamen und -adresse

Daten zu Ereignissen

  • die ausgeführten Aktivitäten (Herunterladen der Daten)
  • Zeitraum des Herunterladens
  • Fahrzeugregistrierung und Registrierungsbehörde

Auf der Karte können mindestens 230 Aufzeichnungen von Aktivitäten, für die sie verwendet wurde, gespeichert werden.


Beantragen einer Unternehmenskarte


Die Unternehmenskarten werden Firmen oder Betrieben ausgestellt, welche Fahrzeuge verwenden, die unter den Geltungsbereich der VO (EWG) 3820/85 fallen (Nutzung digitaler Tachograph erforderlich).

Die Anzahl der Unternehmenskarten, die an ein Unternehmen ausgegeben werden, richtet sich nach den Betriebserfordernissen.
Da eine Beschränkung in der Anzahl durch die Verordnung nicht vorgesehen ist, können pro Unternehmen also beliebig viele Karten beantragt werden (z.B. bei vielen Niederlassungen).

Gültigkeitsdauer: 5 Jahre.

Notwendige Angaben im Formular

  • Name bzw. Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens
  • Familienname, Vorname(n) des Inhabers /des Vertretungsberechtigten, ggf. zusätzlicher Geburtsname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Wohnort, Postleitzahl
  • Strasse, Hausnummer
  • Anzahl Karten, gewünschte EU-Sprache für Anzeige am Kontrollgerät
  • ggf. Adresse für die Zusendung der Unternehmenskarten

Vorzulegende Unterlagen

  • Nachweis der Gewerbeanmeldung
  • Nachweis des Namens des Inhabers, des Vertretungsberechtigten (z.B. Handelsregisterauszug), ggfs. Vertretungsvollmacht
  • bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion

Hinweis zur statistischen Kennziffer:
Die statistische Kennziffer (8-stellig) identifiziert eindeutig den Standort des Gewerbes und ist identisch mit der „Gemeindekennzahl“ die in der Gewerbeanmeldung zu finden ist.

Ausgabestellen für Unternehmenskarten

Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Brandenburg: Fahrerlaubnisbehörden (siehe Behörden)
Bayern: TÜV/DEKRA
Baden-Württemberg: TÜV/DEKRA
Bremen: Gewerbeaufsicht
Hamburg: Fahrerlaubnisbehörde (LBV)
Hessen: TÜH
Mecklenburg-Vorpommern: Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Niedersachsen: Gewerbeaufsicht
Nordrhein-Westfalen: Arbeitsschutzämter
Rheinland-Pfalz:: Kreis-/Stadtverwaltung
Saarland: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Sachsen: TÜV/DEKRA
Sachsen-Anhalt:: TÜV/DEKRA
Schleswig-Holstein: Kreis-/Stadtverwaltung
Thüringen: Arbeitsschutzämter