
Quelle: KBA
Eine Unternehmenskarte dient zur Identifizierung und Zuweisung eines digitalen Tachographen mit/zu einer Firma.
Bevor das Fahrzeug die erste Fahrt für dieses Unternehmen unternimmt, muss eine Anmeldung mit der Unternehmenskarte am digitalen Kontrollgerät erfolgen.
Die Unternehmskarte wird weiterhin benötigt, wenn der Massenspeicher des Tachographen alle 90 Tage mit Hilfe eines Downloadkeys (direkt am Tachographen) oder via Fernauslesen (Remote Download) ausgelesen werden muss.
Dieser Vorgang dient der Authentifizierung (Berechtigungsabfrage), um ein unbefugtes Herunterladen der Massenspeicherdaten durch Dritte zu vermeiden.
Auf der Karte sind die folgenden Daten gespeichert
über dem Datenchip
Die Karte beinhaltet die Identifikationsdaten und Daten zu den bestimmten Vorgängen, die auf dem Chip gespeichert werden.
Identifikationsdaten
Daten zu Ereignissen
Auf der Karte können mindestens 230 Aufzeichnungen von Aktivitäten, für die sie verwendet wurde, gespeichert werden.
Beantragen einer Unternehmenskarte
Die Unternehmenskarten werden Firmen oder Betrieben ausgestellt, welche Fahrzeuge verwenden, die unter den Geltungsbereich der VO (EWG) 3820/85 fallen (Nutzung digitaler Tachograph erforderlich).
Die Anzahl der Unternehmenskarten, die an ein Unternehmen ausgegeben werden, richtet sich nach den Betriebserfordernissen.
Da eine Beschränkung in der Anzahl durch die Verordnung nicht vorgesehen ist, können pro Unternehmen also beliebig viele Karten beantragt werden (z.B. bei vielen Niederlassungen).
Gültigkeitsdauer: 5 Jahre.
Notwendige Angaben im Formular
Vorzulegende Unterlagen
Hinweis zur statistischen Kennziffer:
Die statistische Kennziffer (8-stellig) identifiziert eindeutig den Standort des Gewerbes und ist identisch mit der „Gemeindekennzahl“ die in der Gewerbeanmeldung zu finden ist.
Ausgabestellen für Unternehmenskarten
Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Brandenburg: Fahrerlaubnisbehörden (siehe Behörden)
Bayern: TÜV/DEKRA
Baden-Württemberg: TÜV/DEKRA
Bremen: Gewerbeaufsicht
Hamburg: Fahrerlaubnisbehörde (LBV)
Hessen: TÜH
Mecklenburg-Vorpommern: Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Niedersachsen: Gewerbeaufsicht
Nordrhein-Westfalen: Arbeitsschutzämter
Rheinland-Pfalz:: Kreis-/Stadtverwaltung
Saarland: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Sachsen: TÜV/DEKRA
Sachsen-Anhalt:: TÜV/DEKRA
Schleswig-Holstein: Kreis-/Stadtverwaltung
Thüringen: Arbeitsschutzämter